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Steuerberater + Rechtsanwalt in München

BFH ändert die Rechtsprechung zu zusätzlichem Arbeitslohn

06. Dezember 2019

Der BFH hat mit Urteil vom 01.08.2019, VI R 32/18 seine bisherige Rechtsprechung  zum zusätzlichen Arbeitslohn geändert. Es gilt nun auch ein Lohnformenwechsel als zusätzlich zum Arbeitslohn gewährter Lohn. Damit ergeben sich für bestimmte Steuerbegünstigungen neue Möglichkeiten. 


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