BFH ändert die Rechtsprechung zu zusätzlichem Arbeitslohn
06. Dezember 2019
Der BFH hat mit Urteil vom 01.08.2019, VI R 32/18 seine bisherige Rechtsprechung zum zusätzlichen Arbeitslohn geändert. Es gilt nun auch ein Lohnformenwechsel als zusätzlich zum Arbeitslohn gewährter Lohn. Damit ergeben sich für bestimmte Steuerbegünstigungen neue Möglichkeiten.