Guter Rat muss nicht teuer sein
...aber unsere Tätigkeit kann auch nicht kostenlos sein
Es ist für uns selbstverständlich, Sie bereits bei Aufnahme des Mandats über die künftigen Kosten zu informieren, so dass Sie nicht von unerwarteten oder zu hohen Kosten überrascht werden. Gerne informieren wir Sie vor Übernahme des Mandats über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Grundlage unserer Kostenrechnungen ist für die steuerberatenden Tätigkeiten stets die Steuerberatervergütungsverordnung, wobei in den überwiegenden Fällen eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert erfolgt.
Im Rahmen einer rechtlichen Beratung erfolgt die Abrechnung regelmäßig entsprechend einer zwischen uns vereinbarten Stundenvergütung. Sofern eine Abrechnung entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert erwünscht ist, prüfen wir diese Möglichkeit gerne für Sie.