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Michael Schaller

Michael Schaller

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Steuerberater

Herr Michael Schaller ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist seit 2014 ausschließlich für unsere Kanzlei tätig.

Das Studium absolvierte Herr Schaller an der Universität Passau und der Ludwigs-Maximilian-Universität München. Das Referendariat wurde in München absolviert.

Die Anwaltsstation im Rahmen des Referendariats wurde in einer alteingesessenen Münchner Anwaltskanzlei absolviert.

 

Zusätzlich zur universitären Ausbildung hat Herr Schaller nach der Zulassung zum Rechtsanwalt seit dem Jahr 2010 den Postgraduierten­studiengang "Steuerwissenschaften" der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster absolviert, um die steuerrechtlichen Spezialkenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Dieses Studium wurde durch Herrn Schaller im Jahr 2012 erfolgreich abgeschlossen.

Von der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster wurde Herrn Schaller im Oktober 2012 der Hochschulgrad "Master of Laws (LL.M.)" verliehen. Es wurde von Herrn Schaller zu diesem Zweck eine Masterarbeit zum Thema "Erbschaft- und schenkungsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft" verfasst.

Weiterhin wurde Herrn Schaller im Dezember 2012 von der Rechtsanwaltskammer München gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen.

 

Im April 2014 wurde Herr Schaller von der Steuerberaterkammer München, nach erfolgreicher Teilnahme an der Steuerberaterprüfung 2013, zum Steuerberater bestellt.

Aufgrund der Tätigkeit im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts wurde von Herrn Schaller im Jahr 2019 die Fortbildung zum "Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)" absolviert. Im Januar 2020 wurde Herrn Schaller dieser Titel nach erfolgreichem Abschluss der notwendigen Prüfung dieser Titel zuerkannt.

Herr Schaller berät Sie gerne in allen steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen. Insbesondere bei Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht, bei Gründungen und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften, zur Abwicklung von Erbfällen und bei der Nacherklärung von Einkünften gegenüber dem Finanzamt steht Herr Schaller gerne zur Verfügung. Auch bei der Erstellung von Steuererklärungen u.ä. ist er Ihnen gerne behilflich.

Herr Schaller spricht deutsch und englisch.

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